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AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen


1. Allgemeines
Ihr Vertragspartner ist die Firma Villas Tranquilas (fortan auch nur VT). Im Übrigen gelten die folgenden Mietbedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen.


2. Abschluss des Mietvertrages

2.1. Die Buchung kann per E-Mail oder per Internet vorgenommen werden. Mit Ihrer Buchung bieten Sie VT den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Die elektronische Eingangsbestätigung durch VT stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Für Umfang und Art der im Rahmen des Mietvertrages von VT zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen der VT und die ergänzenden Informationen der VT, soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen.

2.2. Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Personen, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

2.3. Der Mietvertrag kommt durch den Zugang der auf einem dauerhaften Datenträger von der VT übersandten Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande, die umgehend, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Buchungseingang, erfolgt.

2.4. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften für die angebotenen Leistungen kein Widerrufsrecht zusteht. Es gelten die in diesen Mietbedingungen unter «Rücktritt» aufgeführten Regelungen. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern, z.B. aufgrund von Druck- und Rechenfehlern oder Zuordnungsfehlern im Internet, bleibt vorbehalten.

2.5. Die Weitervermietung der Ferienhäuser von VT ist ebenso nicht gestattet wie die Vermarktung als Veranstalter mit eigener Preisgestaltung.

2.6. Kundenwünsche nehmen wir bei Buchung gerne entgegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass VT für deren Erfüllung keine Garantie übernehmen kann. Sonderwünsche sowie Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von VT bestätigt werden.

2.7. Buchungen für Aktivitäten oder Mietwagen können von VT als Fremdleistung lediglich vermittelt bzw. empfohlen werden. Es erwachsen VT daraus weder Pflichten noch haftet sie für allfällige Vertragsstörungen. Grundlage sind die Geschäftsbedingungen/Stornobedingungen der jeweiligen Leistungsträger.

3. Zahlung/Mietunterlagen/Rücktritt bei Zahlungsverzug 

3.1. Der gesamte Betrag ist sofort fällig.

3.2. Die vollständigen Mietunterlagen werden Ihnen per E-Mail zugeschickt.

3.3. Liegen die Zahlungen nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten vor, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten laut diesen Mietbedingungen (Ziffer 5.2.) zu belasten.

4. Besondere Bedingungen und Hinweise

4.1. Die von uns angebotenen Ferienhäuser sind nicht barrierefrei zugänglich.

4.2. Nebenkosten am Ort

Der Rechtsprechung folgend sind feste Kosten (obligatorische Nebenkosten), die auf jeden Fall gezahlt werden müssen, im Mietpreis eingeschlossen. Variable Kosten, die von der Anzahl der reisenden Personen, von der Zusammensetzung der Reisegruppe oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Ortstaxe, Strom, Gas, Heizung, Kaminholz, Wasser, Wäsche), werden teilweise, je nach Inanspruchnahme am Ferienort, an den Schlüsselhalter gezahlt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel in bar.

4.3. Der Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution wird in der Regel bar in Euro hinterlegt. Die Kaution wird am Ort nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise der Kunden per Überweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht berührt.

4.4. Die Ortstaxe ist im Mietpreis bereits inkludiert und wird von VT abgeführt.

4.5. Reinigung der Mietobjekte

Die Endreinigung der Villa erfolgt durch VT. Wir ersuchen Sie jedoch, Ihr gebrauchtes Geschirr in den Geschirrspüler zu räumen, Lebensmittel aus den Kühlschränken zu entfernen und Ihren Müll bei der Abreise zu entsorgen. Der Preis für die Endreinigung ist obligatorisch pro Aufenthalt zu bezahlen und entweder bereits im Mietpreis inkludiert oder in bar vor Ort zu bezahlen. Bei längeren Aufenthalten kann eine regelmäßige Reinigung angefragt werden. Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar durch den Mieter.

4.6. In allen Villen von VT sind Bettwäsche und Handtücher vorhanden. Pool- bzw. Strandtücher werden ebenfalls bereitgestellt. Toilettenpapier, Taschentücher, Küchenrollen sowie Spül- und Reinigungsmittel und Geschirrtücher sind ebenfalls in allen Villen von VT vorhanden. Wenn das Verbrauchsmaterial nicht für den gesamten Aufenthalt ausreicht, ist es vom Mieter selbst nachzukaufen.

4.7. Falls Zusatzbetten und/oder Kinderbetten zur Verfügung stehen, finden Sie bei der jeweiligen Beschreibung einen entsprechenden Hinweis. Das Bettzeug für Kinderbetten wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, ob ein Kinderbett nur innerhalb der ausgeschriebenen maximalen Personenzahl bereitgestellt wird oder ob im Mietobjekt dadurch effektiv eine weitere Person untergebracht werden darf. Kinderbetten sind in der Regel für Kinder bis 2 Jahre geeignet. Zusatz- und Kinderbetten müssen in jedem Fall bei Buchung bestellt und rückbestätigt werden.

4.8. Haustiere - Es sind grundsätzlich keine Haustiere erlaubt.

4.9. In den Ferienhäusern und Ferienwohnungen sind Geschirr und Besteck in der Regel vollständig und für die Anzahl der gebuchten Personen ausreichend vorhanden. Technische Haushaltsgeräte wie z.B. Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler, Kaffeemaschine oder Waschmaschine sind nur dann vorhanden, wenn sie in der Beschreibung ausdrücklich erwähnt sind.

4.10. Heizung/Heizmöglichkeit

Die Bedienung von Zentralheizungen bzw. von Gas-, Elektro-, Kerosin- oder Holz-/Pelletöfen erfolgt in der Regel durch die Mieter. Hinweise zur Funktionsweise erhalten Sie gegebenenfalls durch den Schlüsselhalter.

4.11. TV/TV-Empfang

TV in der Objektbeschreibung bezeichnet ein Farb-Fernsehgerät. Ist ein Empfang über Satelliten oder Kabel möglich, wird das im Text mit Sat-TV bzw. Kabel-TV dargestellt. Damit ist aber nicht unbedingt gewährleistet, dass auch Programme in allen Sprachen empfangen werden können.

4.12. Internet/WLAN ist nur vorhanden, wenn in der Ausschreibung ausdrücklich erwähnt. Wir übernehmen keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit, Geschwindigkeit, Kompatibilität und Sicherheit. Sie müssen daher für ausreichenden Schutz Ihrer Endgeräte sorgen. Der Verbrauch kann begrenzt sein. Internet/WLAN ist regelmäßig für Ferienzwecke gedacht, also für den geschäftlichen Gebrauch unter Umständen nicht geeignet. Die Nutzung von Internet/WLAN erfolgt allein auf Ihr Risiko. Bei der Nutzung von Internet/WLAN ist das geltende Recht einzuhalten. Sie sind insbesondere verpflichtet, keine Daten herunterzuladen oder auf Daten zuzugreifen, die Materialien (z.B. Filme, Musikstücke) enthalten, die urheberrechtlich geschützt sind, jedoch z.B. über Internet-Tauschbörsen o. Ä. illegal im Internet verbreitet werden. Ebenso ist es unzulässig, Daten mit strafrechtlich relevantem Inhalt oder in rechtswidriger Weise Dateien herunterzuladen. Sie sind des Weiteren dazu verpflichtet, auch Mitreisende (einschließlich minderjähriger Reiseteilnehmer) auf die Einhaltung des geltenden Rechts hinzuweisen und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen Ihre Pflichten entsprechend diesem Text «Internet/ WLAN» stellen Sie VT von jeglichen Ansprüchen Dritter hieraus frei und halten VT schadlos.

4.13. Sind in der Ausschreibung Garten-/Terrassenmöbel (Mobiliar) genannt, ist nicht zwingend für jede Person ein Gartenstuhl bzw. eine Sonnenliege vorhanden. Auflagen für Sitzcouch und Sonnenliegen werden zur Verfügung gestellt, müssen jedoch immer mit einem Handtuch benutzt werden und über Nacht in der dafür vorgesehene Aufbewahrungsbox verstaut werden. Sonnenliegen und Sonnenschirm sind ebenfalls nur vorhanden, wenn sie in der Objektbeschreibung erwähnt sind.

4.14. Bei der Beschreibung wird auch darauf hingewiesen, ob in einem Ferienhaus ein Swimmingpool vorhanden ist. Bei Pools beachten Sie bitte die gegebenenfalls speziell formulierten Baderegeln. Diese können beispielsweise Vorschriften/Verbote beinhalten, wie zum Mitbringen von Bällen, Luftmatratzen und dergleichen in die Pools.

4.15. Sorgfaltspflichten

Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie sind verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu melden und ggf. zu ersetzen. Schäden können auch mit der Kaution verrechnet werden.

4.16. Die Mitnahme bzw. das Anschließen von ressourcenverbrauchenden Gegenständen wie Klimageräte, Minipools, e-Bikes, Elektroautos etc. ist nicht bzw. nur auf Anfrage gestattet.

4.17. Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt und genutzt werden als auf den Internetseiten angegeben und bestätigt wurde. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein, wenn nicht anders mit VT vereinbart und bestätigt. Eine Überbelegung berechtigt VT zur Nachberechnung des anteiligen Mietpreises zuzüglich eventueller Nebenkosten. Das VT nach Ziffer 7 zustehende Kündigungsrecht bleibt unberührt.

4.18. Die in den Beschreibungen im Internet und in den Unterlagen genannten Infrastrukturbetriebe (Transportmittel, Läden, Restaurants, Sport-Anlagen, öffentliche Strände und deren Einrichtungen etc.) sind nicht Bestandteil unserer Leistungspflicht und VT kann für allfällige Leistungsstörungen nicht belangt werden. Diese Betriebe entscheiden in eigener Verantwortung über Betriebszeiten usw. Gleiches gilt für die öffentlichen und privaten Versorgungsbetriebe (wie Wasser- und Elektrizitätswerke). Auch Angaben über Klimaverhältnisse stellen keine Zusicherung dar. Eventuell uns treffende Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.

4.19. Sonderangebote

Bei Sonderangeboten, bei prozentualen Ermäßigungen auf den Mietpreis, bei Aktionen wie z.B. Frühbucher-Rabatten oder Spezialangeboten für Familien und Senioren, sind eventuelle variable Nebenkosten für die volle Aufenthaltsdauer zu zahlen. Dies ist wird aber jedenfalls beim Angebot angeführt.

4.20. Die Ankunftszeit ist in der Regel jeweils am vorgesehenen Anreisetag zwischen 15 Uhr und 20 Uhr. Falls Sie während der Anreise feststellen, dass Sie sich voraussichtlich verspäten werden, so informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig den Schlüsselhalter. Dieser wird darum bemüht sein, Ihren Empfang auch dann sicherzustellen. Dies kann jedoch nicht garantiert werden.

4.21. Bitte übergeben Sie dem Schlüsselhalter bei Ankunft Ihre Buchungsbestätigung. Der Übernahmeort der Schlüssel bei Ankunft so wie auch der Rückgabeort bei Abreise finden nicht zwingend im Ferienhaus statt. Während der Saison kann es bei der Schlüsselübergabe zu alternativen Übergabemöglichkeiten kommen. Ebenso kann der Schlüssel in einer Schlüsselfach hinterlegt sein.

4.22. Von der Buchungsbestätigung abweichende Anreisetage sind in der Regel nicht möglich, können aber bei VT angefragt werden. Ist die Abweichung möglich, so wird sie von VT schriftlich bestätigt.

4.23. Können Sie das Objekt nicht wie vereinbart übernehmen, z.B. infolge erhöhten Verkehrsaufkommens oder aus persönlichen Gründen, und es sind keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe aufgetreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, steht der VT die in Ziffer 5 geregelte Entschädigung zu. Gleiches gilt, wenn Sie das Objekt vorzeitig verlassen.

4.24. Am Abreisetag entsprechend Buchungsbestätigung müssen die Mietobjekte spätestens um 11 Uhr verlassen und dem Schlüsselhalter in gleichem Zustand wie bei der Übernahme übergeben werden. Abweichende Abreisezeiten entnehmen Sie bitte gegebenenfalls Ihren Reiseunterlagen.

5. Rücktritt/Entschädigung/Ersatzmieter

5.1. Sie können jederzeit vor Mietbeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei VT. Falls die Buchung über eine Buchungsplattform gebucht wurde, kann der Rücktritt auch dieser gegenüber erklärt werden. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen. Treten Sie vor Mietbeginn von der Buchung zurück oder treten Sie die Miete nicht an, tritt an die Stelle des Anspruchs auf den Mietpreis ein Anspruch auf angemessene Entschädigung. Wenn der Rücktritt von VT zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Anreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann VT keine Entschädigung verlangen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von VT unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.2. VT hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Mietbeginn festgelegt. Unser pauschalierter Anspruch auf Entschädigung beträgt in der Regel:

– bis 14 Tage vor Reisebeginn 0 % des Buchungspreises (Buchung kostenlos stornierbar),

– Bei späterem Rücktritt oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Buchungspreises (keine Rückerstattung)

Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Buchungspreises verpflichtet, leisten wir diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.

5.3. VT kann vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände die Erfüllung des Vertrags nicht möglich ist. In diesem Fall verliert VT den Anspruch auf den gesamten Buchungspreis.

5.4. Sie haben das Recht einen Ersatzmieter zu stellen, der in das Vertragsverhältnis mit der VT an Ihrer Stelle eintritt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der VT mindestens sieben Tage vor Reisebeginn eine entsprechende Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zugegangen ist, damit die notwendigen Umdispositionen vorgenommen werden können. Die VT kann dem Eintritt des von Ihnen benannten Ersatzmieters widersprechen, wenn der benannte Ersatzmieter Voraussetzungen für eine Buchung nicht entspricht. Mit der Bestätigung des benannten Ersatzmieters durch die VT tritt der von Ihnen benannte Ersatzmieter in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ein. Der VT durch diese Änderung entstehenden Kosten werden Ihnen mit Euro 50 je Vorgang berechnet.

6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

VT kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter (oder auch nur eine Person der Mitreisenden) sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt etwa bei der Gefährdung anderer Personen, mutwilliger Zerstörung von Einrichtungsgegenständen oder sonstigen Teilen der Ferienhäuser von VT oder Verstoß gegen die Hausordnung. In diesem Fall muss der Mieter das Ferienhaus umgehend verlassen und erhält keine Kosten rückerstattet. Die Kaution wird in einem solchen Fall ebenfalls von VT einbehalten.  

7. Mitwirkungsobliegenheiten

7.1. Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Störungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies zur Folge haben, dass Ihnen Ansprüche aus mangelnder Vertragserfüllung nicht zustehen, wenn diese bei entsprechender Meldung an VT hätten behoben werden können.

7.2. Stellen Sie am Mietobjekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich in diesem Fall unverzüglich, am besten telefonisch, sonst per E-Mail an VT damit allfällige von VT definierte geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Mängel zu beseitigen oder gleichwertigen Ersatz zu stellen. Die Wahl, ob die Mängel beseitigt oder gleichwertiger Ersatz gestellt wird, liegt bei VT. Ein Kündigungsrecht des Vertrags ist nur unter den nachfolgenden Bestimmungen Ziffer 7.3 möglich. Die Schlüsselhalter sind keine Vertragsparteien, haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen.

7.3. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen können Sie nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Miete unter den nachfolgend umschriebenen Voraussetzungen gegenüber VT geltend machen, wobei wir dringend die Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger empfehlen. Ihr Reisevermittler (Internet-Buchungsplattform usw.) ist befugt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen entgegenzunehmen und an VT weiterzuleiten. Voraussetzung ist, dass die Leistungen oder die von Ihnen angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, weiterhin dass Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mängel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird die Miete durch Mängel erheblich beeinträchtigt, so können Sie vom Mietvertrag unter anteilsmäßiger Rückerstattung der Reisekosten und Ersatz allfälliger weiterer Aufwendungen zurücktreten. Voraussetzung ist in aller Regel, dass Sie die nicht vertragsgemäße Erbringung bei VT mit angemessener Fristsetzung angezeigt und Abhilfe verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von VT verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

7.4. Äußere Gegebenheiten, höhere Macht und regionale Besonderheiten, wie z.B. Vorkommen von Insekten, streunende Hunde oder Katzen, regionale Festivitäten und damit verbundene Lärmbelästigung, ungünstige Wetterverhältnisse oder Zustand von öffentlichen Straßen, berechtigen Sie nicht zu Ansprüchen gegen die VT.

8. Verjährung

Die Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Miete dem Vertrag nach enden sollte.

9. Datenschutz

Für unsere Bearbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen gilt unsere Datenschutzerklärung, die Sie unter www.villas-tranquilas.com/datenschutz finden.

10. Empfehlung einer Privathaftpflichtversicherung

Die privaten Haftpflichtversicherungen regulieren in der Regel auch Schäden in Ferienhäusern, die durch Sie als Kunden verursacht wurden. Wir empfehlen Ihnen die Prüfung, ob Ihre Versicherung solche Schäden, auch im Ausland, abdeckt.

11. Pass-, Visa-, Gesundheits-, Zoll und Devisenvorschriften

Sie als Kunde sind für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen und Bestimmungen zur Einführung von Haustieren selbst verantwortlich. Auskünfte erteilen die für Sie zuständigen Ministerien/Botschaften/Konsulate. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten.

12. Es gilt spanisches Recht

13. Sonstige Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.

Vermieter:

Villas Tranquilas, C. Utrera 4, 03730 Javea, Spanien, Tel: +34609872073, office@villas-tranquilas.com

Unsere Villa befindet sich in Javea an der Costa Blanca in der Provinz Alicante. 

Gut gelegen knapp über eine Stunde von den Flughäfen Valencia oder Alicante entfernt.

Offizielle Vermietungslizenz:

VT-499673-A

HABEN SIE FRAGEN? RUFEN SIE UNS AN:

+34609872073

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